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Steuernachzahlung für 2021 oder 2022 ??? Wie du noch nachträglich deine Steuern in Vermögen umwandelst…

Hohe Steuernachzahlung für 2021/2022 ???

Viele Unternehmer sehen sich aktuell mit einer hohen Steuernachzahlung für die Jahre 2021 und 2022 konfrontiert. Oft droht meinen Mandanten eine Nachzahlung von über 100.000 Euro. Zum Glück können wir diesbezüglich auch heute noch zu 100% legal eingreifen und die Nachzahlung erfolgreich vermeiden!!! Denn das Stichwort lautet:

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen!

Es gilt, den Schulterschluss mit dem Finanzamt zu suchen. Denn der Staat hat ein höchst eigenes Interesse, Höchstverdiener für eine aktuell spannende Möglichkeit zu gewinnen. So kann aus drohenden Steuernachzahlungen ein “grünes” Millionenvermögen aufgebaut werden – bei höchstmöglicher, unternehmerischer Sicherheit. Grund dafür ist die Energiewende der Bundesregierung. Die abgeschalteten, herkömmlichen Energiegewinnungsanlagen stellen Deutschland hinsichtlich der Energie-Versorgungssicherheit vor große Herausforderungen, die der Staat nicht ohne die heimische Wirtschaft bewältigen kann. Um starke Investitionsanreize für den Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen beim deutschen Mittelstand zu schaffen und somit die Energiewende bewerkstelligen zu können, winkt nun ein nie dagewesenes Level der Abschreibungs-Möglichkeiten.

Vielleicht hast auch du eine Abfindung erhalten, durch einen Unternehmensverkauf Veräußerungsgewinne erzielt oder grundsätzlich ein hohes Einkommen und möchtest nun deine Steuerlast reduzieren – und das am besten auch noch rückwirkend? Dann geht es dir wie vielen erfolgreichen Unternehmern oder Gutverdienern, die nach Lösungen der Steueroptimierung suchen. Ein Photovoltaik-Direktinvestment zeichnet sich, neben dem langfristig stabilen Gewinn, besonders durch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere mit den zu erwartenden Änderungen für das Jahr 2024 aus.

Investitionsabzugsbetrag bei Investments in Photovoltaikanlagen

Da Solaranlagen aus steuerlicher Sicht als bewegliches Wirtschaftsgut behandelt werden, fallen sie unter § 7g ESG. Du kannst daher den sogenannten Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Das heißt, dass 50% der Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage von der Steuer abgesetzt werden können. Insbesondere die Tatsache, dass der IAB bereits in Jahren vor der Anschaffung der Anlage geltend gemacht werden kann, ist hierbei für den Anleger von entscheidendem Vorteil, da dadurch zusätzliches Eigenkapital für die Solar-Investition frei wird.
 
Mit der Sonderabschreibung Steuern sparen
 
Mit der Sonderabschreibung dürfen voraussichtlich ab dem Jahr 2024 weitere 50 % der Investitionssumme im Anschaffungsjahr geltend gemacht werden. Gemäß § 7g Abs. 5 EStG (i.V. § 7g Abs. 6 EStG) darf diese Sonderabschreibung dann beliebig über die ersten zwei Jahre nach der Anschaffung der PV Anlage verteilt werden. Die Sonder-Afa stellt daher ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument dar.

Lineare Abschreibung der Solaranlage
 
Eine Photovoltaikanlage wird zusätzlich noch linear auf 20 Jahre abgeschrieben. Jährlich können damit weitere 5 % deines Direktinvestments in der Steuer einkommensmindernd geltend gemacht werden. Als Bemessungsgrundlage gilt der Restbuchwert, nach der Bildung des Investitionsabzugsbetrag und Abzug durch die Sonderabschreibung.
 
Investitionsbeispiel:
 
Investitionshöhe:                                                             400.000 Euro
Eigenkapital:                                                                     80.000 Euro
Fremdkapital:                                                                  320.000 Euro
 
IAB-Abschreibung (50% – aus 2021/2022):                    200.000 Euro
Sonderabschreibung (50% im Anschaffungsjahr):          100.000 Euro
Lineare Abschreibung (5% nach Fertigstellung):                5.000 Euro
 
Gesamte steuerliche Abschreibung (einmalig):        305.000 Euro
 
Lineare Abschreibung in den Folgejahren p.a. (19 Jahre): 5.000 Euro
 
Steuervorteil (einmalig bei 42% Steuersatz):             128.100 Euro
 
Werden alle drei steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten genutzt, können gleich zu Beginn 76,25% der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine beispielhafte und unverbindliche Darstellung. Für die steuerliche Betrachtung sollte die Abstimmung immer mit einem Steuerberater erfolgen.
 

Zusätzlich eine Rendite in Höhe von 9,22% p.a.

Die steuerliche Auswirkung habe ich dir soeben ausführlich vorgestellt. Jedoch erwähnte ich zu Beginn dieses Artikels, dass es möglich ist, ein “grünes” Millionenvermögen aufzubauen. Denn immerhin erwirbst du mit dieser hier vorgestellten steuerlich hoch wirksamen Investition einen Vermögensgegenstand, der dir mit einer prognostizierten Rendite in Höhe von z.B. 9,22% p.a. einen sehr soliden Ertrag über mindestens 20 Jahre erwirtschaftet. Bei der oben genannten Anlage im Wert von 400.000 Euro erzielst du somit nach 21 Jahren beispielsweise bei einem Strompreis von 0,10 Euro/kWh sage und schreibe 999.675,17 Euro, also knapp 1 Million Euro grünes Vermögen.
 
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